15-03-2012, 11:15
(15-03-2012, 10:54)Sixteen Tons schrieb: Die Behauptung, man wäre für den Rest seines Lebens
nicht mehr kreditwürdig, ist eine Erfindung der Inkassounternehmen.
Bei der SCHUFA bleibt der Eintrag jedenfalls nur drei Jahre nach Ende der Wohlverhaltensphase bestehen, danach ist man bei der SCHUFA vielleicht noch mit niedrigem Score eingetragen, aber sauber.
(15-03-2012, 09:23)Angel schrieb: Was der Richter da von dir verlangt, ist eine reine Frechheit.
Was er verlangt, ist allgemeines deutsches Recht und Rechtsprechung, ganz egal ob ein Grossteil der Betroffenen Nichtjuristen das für ungerechten Schwachsinn hält. Dort die Rechtspflege und die Gesetzgeberin, hier die Menschen.
Das bedeutet, dass man auf rechtlichem Wege nicht da rauskommt, im Gegenteil, man wird dazu verführt noch zusätzlich Geld reinzubuttern, Anwalts- und Gerichtskosten.
Man muss also den Schwung des Systems in die richtige Richtung leiten (aufstockendes ALG 2 nutzen, Kinderzuschläge etc.) oder ihn ins Leere laufen lassen, zumachen, nichts leisten und keine Forderungen mehr bedienen.