15-03-2012, 13:09
Gratulation zu den gewonnenen Verfahren. Wobei ich mich beim Kammergericht trotzdem frage, was solche Begründungen sollen. Schon ab der eindeutigen Nichtzuständigkeit hätte Schluss mit weiterem Geschwafel sein müssen.
Die Begründungen wären natürlich interessant, falls du dazukommst sie anonymisiert einzustellen.
Die Begründungen wären natürlich interessant, falls du dazukommst sie anonymisiert einzustellen.