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Wohnhaft Spanien -> Klage Deutschland
#44
Ist zwar OT, aber Ich sehe dahinter noch a bisserl mehr, nachdem ich jetzt quergelesen habe.

Wenn die Kindesmutter immer noch "Hartzi" ist, dann hat sie Anspruch auf 21 Tage Ortsabwesenheit im Jahr, die nur ausnahmsweise und dann auch nur geringfügig überschritten werden dürfen.

Überschreitet sie die 21 Tage, dann wird normalerweise ALG II über den darüber liegenden Zeitraum eingestellt.

Vielleicht will genau aus diesem Grund die Kindesmutter das ABR, um nicht in Konflikt mit dem Jobcenter zu geraten, wenn sie das Kind besucht.

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: Wohnhaft Spanien -> Klage Deutschland - von Camper1955 - 15-03-2012, 13:23

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