15-03-2012, 16:03
(15-03-2012, 15:37)p schrieb: Das Kammergericht legt sich damit mit dem eigenen Richterschwachsinn der dreht- und dehnbaren Einzelfallhuldigung herein, anstatt dem Luxemburger Europäischen Übereinkommen zu folgen, das ebenfalls am gewöhnlichen Aufenthalt anknüpft. Offenbar gedenkt man hier das Fass einer Rechtspraxis aufzumachen, um Verfahren und Kosten sprudeln zu lassen. Das Kammergericht macht den Eindruck, wie wenn es verzweifelt nach allen möglichen Gründen gesucht hätte, der Mutter doch noch das ABR zuzuschustern - diesmal vergeblich.
Woran machst Du das fest? Ich lese das nicht so. Zwar ist, auch mir nicht ganz ersichtlich, das KG dem AG nicht gefolgt, allerdings hat es durchaus begründet warum der KM keine Möglichkeiten hat das ABR zu bekommen, das m.M. nach teilweise auch sehr deutlich.
Auch der indirekte Hinweis darauf das Sie doch arbeiten gehen soll anstatt dem Staat und der Allgemeinheit zur Last zu fallen, fand ich eher ungewöhnlich.