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Unterhaltsberechnung
#24
(15-03-2012, 16:03)familienmensch schrieb: Hallo Ihr,

@Sixteen Tons: Danke für die Mitteilung Deiner Erfahrungen. Konnte mich schon ein wenig beruhigen. Ich war halt schon mal bei der Schuldnerberatung der Caritas, und die hatten mir halt die netten Dinge erzählt wie: für immer NEGATIVEINTRAG in der Schufa, nie wieder Kreditwürdig, wir dürften nichts mehr ansparen, sondern müssten alles sofort an die Gläubiger abtreten.

Das sagen die von der Caritas vermutlich nur deshalb, weil sie entweder
überlastet sind und keine neuen Fälle bearbeiten möchten, oder erproben ihre pädagogischen Fähigkeiten in der Schocktherapie. Ich muß nicht mal Kontoauszüge abgeben, weil der Insoverwalter ob meiner Unterhaltslasten schon erkannt hat, das man da kein grosses Vermögen an die Seite schaffen kann. Man darf auch wieder was ansparen. Damit muß man nur warten, bis das Hauptverfahren abgeschlossen ist (9-12 Monate nach Insoeröffnung).

(15-03-2012, 16:03)familienmensch schrieb: @Sixteen Tons und p: Habt Ihr beide Erfahrungen mit einem "P"-Konto? Wäre sowas für uns ratsam? Haben bis jetzt nur ein normales Girokonto. Was wäre denn bei einem "P"-Konto zu beachten? Wäre das mit Nachteilen für uns verbunden?

Ich habe ein P-Konto. Da gibt es einen Grundfreibetrag, der geschützt ist + Zusatzbetrag für jede weitere unterhaltsberechtigte Person (max. fünf Personen). Die Freibetragserhöhung kann eigentlich fast jeder abstempeln (z. B. Arbeitgeber), ich würde bei der Krankenkasse anfragen.
Einen Vorteil bringt das aber nur bei regulären Gläubigern. Ansprüche aus Kindesunterhalt für Minderjährige machen auch vor dem P-Konto nicht halt und da bleibt dir nur das, was dir die Rechtspflege des Vollstreckungsgerichtes zugesteht. Das kann für den Verpflichteten alleine alles zwischen 500 und 750 Euro sein.
Nachteile: negatives Schufascoring. Die SCHUFA bekommt eine Mitteilung, das man ein P-Konto eröffnet hat. Ist ein Negativ-Merkmal. Aber wenn es darum geht, den täglichen Bedarf zu sichern, ist mir das persönlich Wurst. Ich habe keine Ambitionen für weitere Kredite.
Die Gebühren sind teilweise für P-Konten überhöht. Das Verbraucherschutzministerium hat Besserung gelobt. Da warte ich noch drauf. Aber die fünf Euro im Monat bringen mich auch nicht mehr um.

Habt ihr mal euren Ablehnungsbescheid vom Jobcenter prüfen lassen?
Die sind im 1. Anlauf fast alle falsch. Nicht ohne Grund wird jedes 2. Verfahren vor dem Sozialgericht für den Leistungsempfänger entschieden.
Prüfen können den Bescheid die Rechtsanwälte für Sozialrecht, oder sozial engagierte Vereine und auch die Gewerkschaften führen solche Beratungen durch. In den letzten beiden Fällen auch mitunter kostenlos.

Gruß, Sixteen Tons

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