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Jobcenter fordert Unterhaltspflichtverletzung?
#35
(15-03-2012, 15:32)sorglos schrieb: Jedenfalls: Ein Vater, der seine Kidner bei sich haben will, sollte sich niemals auf ein 1-Raum-Wohnklo einlassen! Kinderzimmer ist immer Pflicht!

Darf ich noch nachfragen, was das Jobcenter des Kindesvaters als angemessene Wohnkosten anerkannt hat?

@Ibykus

Nun habe ich von Recht und Gesetz wenig Ahnung und Du magst recht haben, wennn Du Dich auf diese Art der Gesetze berufst.

Trotzdem sollte dem Jobcenter und im Nachgang auch dem Sozialgericht klar gemacht werden, welche Auswirkungen es hat, wenn sich das Familiengericht auf gesteigerte Erwerbspflicht beruft und deshalb den Titel nicht abändern will.

Er kommt seiner gesteigerten Erwerbspflicht dadurch nach, dass er Vollzeit arbeitet. Mehr kann man das Jobcenter nicht von ihm verlangen. Wenn die Auftragslage so schlecht ist, dann hat das Jobcenter halt (ergänzende) Leistungen, die im SGB II stehen, zu gewähren. Wenn es diese (ergänzenden) Leistungen nicht gewähren will, dann hat es zumindest Jobangebote zu machen, die alle (ergänzenden) Leistungen überflüssig machen.



lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: Jobcenter fordert Unterhaltspflichtverletzung? - von Camper1955 - 15-03-2012, 18:29

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