15-03-2012, 19:11
(15-03-2012, 16:03)baxter schrieb: Woran machst Du das fest?
Dass die Zuständigkeitsfrage rechtswidrig nicht am tatsächlichen, sehr eindeutig datierbaren Umzug festgemacht wird, sondern an einer beliebig verform- und diskutierbaren sozialen und familiären Integration.
Das Gericht möchte offenbar gerne soliden Fakten die Tür weisen und stattdessen Richterrecht produzieren, den berühmten Einzelfall, für den man alles so ordnen kann, dass praktisch jede Entscheidung gerechtfertigt werden kann.
Was soll das sein, soziale und familiäre Integration? Nur die Schule oder auch der Sportverein? Besuch eines Sprachkurses? Mindestens 2,5 Freunde in der Nachbarschaft? Kenntnis der spanischen Nationalhymne? Das kann alles und nichts sein.