15-03-2012, 19:26
Camper1955 schrieb:Nun habe ich von Recht und Gesetz wenig Ahnung und Du magst recht haben, wennn Du Dich auf diese Art der Gesetze berufst.In Streitverkündungssachen habe ich auch keine Erfahrung.
Trotzdem sollte dem Jobcenter und im Nachgang auch dem Sozialgericht klar gemacht werden, welche Auswirkungen es hat, wenn sich das Familiengericht auf gesteigerte Erwerbspflicht beruft und deshalb den Titel nicht abändern will.
Kann mich lediglich an ein Verfahren erinnern, bei dem sich die Voraussetzungen im Nachhinein nicht bestätigt hatten.
Aber darüber nachzudenken -insbesondere wegen der vorliegenden Fallkonstellation- wird doch noch erlaubt sein?
Und um dem JobCenter und dem Gericht klar zu machen, um was es geht, ist eine Streitverkündung doch ein sehr gutes und geeignetes Mittel.
Ich weiß gar nicht, was Du willst?!