15-03-2012, 19:58
Also ich habe auch ein P-Konto und bisher hat mich das auch schon 3 mal vor Unterhaltsforderungen geschützt.
Ich bin also recht zufrieden damit, es nützt einem aber nur was, wenn man einen Anlass für eine Pfändung gibt, also einen Titel nicht bedient
Wichtig ist allerdings, dass man auch seinen Dispo auf 0,- setzt, denn der BGH hat auf der unermüdlichen Suche nach Möglichkeiten Väter zu ruinieren, auch die Pfändung in den ausdrücklich Dispo erlaubt.
Man wird also zwangsverschuldet um Schulden zu bezahlen.
Da der Schuldner das dann nicht zurück zahlen kann, ist das eigentlich Betrug an der Bank aber das schert einen BGH-Richter natürlich nicht.
Ich bin also recht zufrieden damit, es nützt einem aber nur was, wenn man einen Anlass für eine Pfändung gibt, also einen Titel nicht bedient
Wichtig ist allerdings, dass man auch seinen Dispo auf 0,- setzt, denn der BGH hat auf der unermüdlichen Suche nach Möglichkeiten Väter zu ruinieren, auch die Pfändung in den ausdrücklich Dispo erlaubt.
Man wird also zwangsverschuldet um Schulden zu bezahlen.
Da der Schuldner das dann nicht zurück zahlen kann, ist das eigentlich Betrug an der Bank aber das schert einen BGH-Richter natürlich nicht.