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Jobcenter fordert Unterhaltspflichtverletzung?
#42
(16-03-2012, 08:19)Dzombo schrieb: @Camper1955...
Wenn die KU-Titel bei Antragstellung der KM auf Leistungen nach Hartz4 bereits bestanden, gehören die Titel eigentlich dem JC als Neugläubigerin. Siehe Forderungsübergang. Soll doch bittschön sich das JC selbst um die Aufhebung der Titel kümmern.

Für mich waren das keine Fragen, sondern ein Bericht.

Und das Jobcenter braucht sich nicht unbedingt um die Aufhebung der Titel kümmern, wenn der Kindesvater leistungsfähig wird.

Das geht über ein entsprechendes Jobangebot oder über Aufträge, die @sorglos bekommt.

Kann ihm das Jobcenter und/oder das Jugendamt genügend Aufträge verschaffen, die ihn leistungsfähig machen, braucht sich das Jobcenter nicht um Abänderung bemühen.

Und genau deshalb sehe ich den Schritt von @sorglos als richtig an, dass er zunächst einmal um außergerichtliche Einigung bemüht ist.

Die Fixposten stehen ja.

704 € für einen erwerbsfähigen und -tätigen Hilfebedürftigen mit einem Bruttoeinkommen von 1500 € und mehr.
542 € KDU
16,74 € Umgangskosten pro Umgangstag nach neuer Rechtslage seit Januar 2012
?? Fahrtkosten zum Abholen und zurück bringen der Kinder.

Nun braucht das Jobcenter nur noch den gesetzlichen Mindestunterhalt drauf setzen und verschiedene anrechenbaren Pauschalen, dann hat es einen Überblick, wie @sorglos geholfen werden kann, ohne dass es zu einer gerichtlichen Entscheidung kommen muss.

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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