16-03-2012, 09:19
Zum besseren Verständnis:
§ 39 Abs. 1 Nr. 5 BWahlG !
Durch den Zusatz "Wir wählen keine Partei, die uns das gemSR vorenthält" wird Deine ansonsten der CDU gegebene Stimme ungültig.
Falls dieser Zusatz wegen seiner Häufigkeit auffällt, wäre der Begriff "Protestwahl" durchaus gerechtfertigt und die CDU würde sich bei Bekanntwerden sicher Gedanken darüber machen.
Mit Frau Schwarzer hat das gar nichts zu tun.
Auch nichts mit der Befürwortung eines militärischen Auslandseinsatzes oder mit dem Vorschlag der Vorsitzenden der CDU, C.W. zum BP zu wählen ....
Es würde stattdessen nur signalisiert, dass man der CDU seine Stimme gegeben hätte, wenn sie nicht eine so familienfeindliche Position vertreten würde.
§ 39 Abs. 1 Nr. 5 BWahlG !
Durch den Zusatz "Wir wählen keine Partei, die uns das gemSR vorenthält" wird Deine ansonsten der CDU gegebene Stimme ungültig.
Falls dieser Zusatz wegen seiner Häufigkeit auffällt, wäre der Begriff "Protestwahl" durchaus gerechtfertigt und die CDU würde sich bei Bekanntwerden sicher Gedanken darüber machen.
Mit Frau Schwarzer hat das gar nichts zu tun.
Auch nichts mit der Befürwortung eines militärischen Auslandseinsatzes oder mit dem Vorschlag der Vorsitzenden der CDU, C.W. zum BP zu wählen ....
Es würde stattdessen nur signalisiert, dass man der CDU seine Stimme gegeben hätte, wenn sie nicht eine so familienfeindliche Position vertreten würde.