16-03-2012, 09:21
Hallo Freunde,
hoffe es geht euch allen gut.
Wie ihr wisst, lebe ich ja seit 5 Jahren im Ausland. Diese 5 Jahre hat das Jugendamt damit verbracht mir hinterherzujagen um mich ausfindig zu machen, ohne Erfolg.
Hintergrund ist meine uneheliche Tochter, die jetzt 6 Jahre alt ist. Für Sie wurde mtl. Unterhalt gezahlt.
Das Jugendamt kam jetzt auf die Idee meine Eltern anzuschreiben, worin steht, dass wenn der Vater nicht zu ermitteln sei, sie jetzt unterhaltspflichtig wären.
Da ich das ganze Prozedere meinen Eltern ersparen möchte und diese zudem sehr wohlhabend sind, meldete ich mich per email beim Jugendamt und teilte dort mit, dass ich im Ausland lebe und monatlich umgerechnet 600 Euro verdiene und dies zudem landestypisch überdurchschnittlich sei und gerne eine Gehaltsbescheinigung zusenden werde.
Ich erhielt die Antwort, mit der Aufforderung, dass diese Arbeit nicht anerkannt werde, da diese unterbezahlt wäre. Ich werde aufgefordert entweder eine besser bezahlte Arbeit zu suchen oder wieder nach Deutschland zurückzukehren um dort eine besser bezahlte Arbeit zu suchen.
Meiner Meinung nach, habe ich das Recht mich dort aufzuhalten bzw. zu leben wo es mir recht ist. Ausserdem habe ich bei einer landestypisch bereits überdurchschnittlich bezahlten Arbeit keinen Anlass dazu, eine besser bezahlte Arbeit zu suchen.
Meine Frage, kennt sich jemand damit aus, gibt es bereits Gerichtsurteile etc., die meine Auffassung bestätigen?
LG italia
hoffe es geht euch allen gut.
Wie ihr wisst, lebe ich ja seit 5 Jahren im Ausland. Diese 5 Jahre hat das Jugendamt damit verbracht mir hinterherzujagen um mich ausfindig zu machen, ohne Erfolg.
Hintergrund ist meine uneheliche Tochter, die jetzt 6 Jahre alt ist. Für Sie wurde mtl. Unterhalt gezahlt.
Das Jugendamt kam jetzt auf die Idee meine Eltern anzuschreiben, worin steht, dass wenn der Vater nicht zu ermitteln sei, sie jetzt unterhaltspflichtig wären.
Da ich das ganze Prozedere meinen Eltern ersparen möchte und diese zudem sehr wohlhabend sind, meldete ich mich per email beim Jugendamt und teilte dort mit, dass ich im Ausland lebe und monatlich umgerechnet 600 Euro verdiene und dies zudem landestypisch überdurchschnittlich sei und gerne eine Gehaltsbescheinigung zusenden werde.
Ich erhielt die Antwort, mit der Aufforderung, dass diese Arbeit nicht anerkannt werde, da diese unterbezahlt wäre. Ich werde aufgefordert entweder eine besser bezahlte Arbeit zu suchen oder wieder nach Deutschland zurückzukehren um dort eine besser bezahlte Arbeit zu suchen.
Meiner Meinung nach, habe ich das Recht mich dort aufzuhalten bzw. zu leben wo es mir recht ist. Ausserdem habe ich bei einer landestypisch bereits überdurchschnittlich bezahlten Arbeit keinen Anlass dazu, eine besser bezahlte Arbeit zu suchen.
Meine Frage, kennt sich jemand damit aus, gibt es bereits Gerichtsurteile etc., die meine Auffassung bestätigen?
LG italia