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Unterhaltspflicht aus dem Ausland
#4
(16-03-2012, 09:21)italia schrieb: Das Jugendamt kam jetzt auf die Idee meine Eltern anzuschreiben, worin steht, dass wenn der Vater nicht zu ermitteln sei, sie jetzt unterhaltspflichtig wären. LG italia

Stimmt nicht. zunächst haftet mal die Kindesmutter. Ist auch diese nicht leistungsfähig, dann muss die Leistungsfähigkeit aller 4 Großelternteile überprüft werden.

Nur bei den Großeltern väterlicherseits nachzufragen geht nicht.

Erst wenn auch die Großeltern mütterlicherseits leistungsunfähig sind, dann dürfen Deine Eltern einspringen.

Aber normalerweise sind das riesengroße Hürden, denn die Kindesmutter muss schon genau darlegen, warum sie nicht leistungsfähig ist. Nur einfach zu sagen "kein Bock auf Arbeit" geht nicht.

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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Nachrichten in diesem Thema
Unterhaltspflicht aus dem Ausland - von italia - 16-03-2012, 09:21
RE: Unterhaltspflicht aus dem Ausland - von Camper1955 - 16-03-2012, 10:32
RE: Unterhaltspflicht aus dem Ausland - von p__ - 16-03-2012, 13:41
RE: Unterhaltspflicht aus dem Ausland - von p__ - 18-03-2012, 22:53
RE: Unterhaltspflicht aus dem Ausland - von p__ - 19-03-2012, 11:16
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RE: Unterhaltspflicht aus dem Ausland - von p__ - 26-03-2012, 11:42
RE: Unterhaltspflicht aus dem Ausland - von John_Doe - 04-05-2012, 12:03

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