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Einkommensauskunft ans JA ; Wie soll ich reagieren?
#24
Der Gedankengang liegt nahe, hat aber einen entscheidenden Nachteil. Die Bürokratie in CH und A ist kompatibel zu der in D. Falls dich also mal irgendwann ein lästiger Staatsanwalt wegen dem §170 verknacken will, wäre die Hürde zur Informationsbeschaffung kleiner als in anderen Staaten, z.B. ausserhalb EU oder Südeuropa. Es darf also niemals bei den entsprechenden Stellen rauskommen, dass du in der CH gelebt/gearbeitet hast.
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RE: Einkommensauskunft ans JA ; Wie soll ich reagieren? - von MitGlied - 16-03-2012, 10:57

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