05-09-2008, 18:42
Nachdem es der Anwalt selbst veröffentlicht hat (übrigens kein Unbekannter am BVerfG in Familiensachen, der arbeitet mit Substanz statt mit Heissluft aus verheizten Geldscheinen wie Kollege Plänkelhügel), war meine Neugier bereits vollauf befriedigt. Interessieren würde mich nur, wieso die Veröffentlichung zurückgehalten wird. Zwei Namen auszustreichen und das Ding auf den Webserver zu legen kann doch nicht so schwer sein? Aber das werden sie uns sicher nicht mitteilen...
Wie schon beim Urteil zum Unterhalt für nichteheliche Mütter scheint das BVerfG beim Veröffentlichen von Urteilen "strategisch" vorzugehen.
Wie schon beim Urteil zum Unterhalt für nichteheliche Mütter scheint das BVerfG beim Veröffentlichen von Urteilen "strategisch" vorzugehen.