16-03-2012, 11:15
(16-03-2012, 10:40)MitGlied schrieb: Ist das wirklich so? Wenn Muddi berechtigterweise nicht leistungsfähig sein sollte und ihre Eltern auch nicht, müssen dann die Eltern des Vaters dann nicht trotzdem einspringen?
Mal abgesehen von den ganzen Hürden.
Also wenn Muddi und deren Eltern nachweisbar leistungsunfähig sind - dazu müsste Muddi aber schon Erwerbsunfähigkeit nachweisen - dann dürfen die Großeltern väterlicherseits im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit einspringen.
Und selbst da gibt es relativ hohe Freibeträge, keine gesteigerte Erwerbspflicht und weitere Dinge, die normalerweise auch die Großeltern väterlicherseits vom gesetzlichen Unterhalt befreien.
Wenn sie freiwillig dem Kind was geben hat kein Mensch was dagegen, aber gesetzlich zwingen kann man die Großeltern nur ganz schwer.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.