16-03-2012, 11:21
Hallo zusammen,
ich hatte in dieser Woche nun doch endlich meine Hauptverhandlung zum Thema Umgangsrecht, auch wenn die KM mal wieder plötzlich erkrankt war.
Um es kurz zu machen: Ich habe ein weiteres Vergleichsangebot der Gegenseite abgelehnt und der Richter wird in den nächsten Wochen auf dem Bürowege einen Beschluss fassen.
Der Richter war auf Grund der anhaltenden kompletten Umgangsverweigerung der KM und dem erneuten Scheitern eines Vergleiches nicht erfreut und hat das ganz klar geäußert. Die Verfahrenspflegerin hat vorgeschlagen, ein Gutachten zur Erziehungsfähigkeit der KM einzuholen, was der Richter aber mit den Worten: "Ein Gutachten? Wozu das denn? Für mich ist der Fall klar, an wem hier die Umgänge scheitern, dafür brauch ich kein Gutachten" abgebügelt hat.
Er sagte, dass es für ihn nur noch zwei Möglichkeiten gibt: 1. Umgangspfleger und 2. Sorgerechtsentzug, da Ordnungsgeld/-haft bei eine HartzIV-Muddi mit 4 Vorschulkindern nichts bringt.
Soweit, so schlecht. Denn als meine RAin dann als Ergänzung zu unserem Umgangsantrag beantragte, das alleinige Sorgerecht auf mich zu übertragen, sagte der Richetr, dass das schonmal deshalb nicht geht, weil wir hier im Umgangsverfahren sind und das Sorgerecht ein neues Verfahren wäre und außerdem er keinen Grund sieht, warum er mir das Sorgerecht geben sollte (KM hat noch das aSR).
Ich habe nun die Befürchtung, dass der Richter der KM das Sorgerecht tatsächlich entzieht und dass mein Sohn (3 Jahre alt) in eine Pflegefamilie kommt.
Was kann ich tun, damit in dem Fall das Sorgerecht mir zugesprochen wird? Soll ich jetzt schon Antrag auf gSR mit ABR bei mir stellen? Oder direkt den Antrag bei Gericht auf Übertragung des aSR? Oder zum Jugendamt gehen und einseitig die gemeinsame Sorge erklären, bringt das was? Soll ich erstmal abwarten, wie der Richter entscheidet? Oder gibts noch andere Möglichkeiten, die ich grad nicht überblicke? Ich will halt nicht, dass mein Sohn (unnötig lange) in eine Pflegefamilie kommt.
Bin grad völlig überfordert
Danke für Eure Hilfe.
ich hatte in dieser Woche nun doch endlich meine Hauptverhandlung zum Thema Umgangsrecht, auch wenn die KM mal wieder plötzlich erkrankt war.
Um es kurz zu machen: Ich habe ein weiteres Vergleichsangebot der Gegenseite abgelehnt und der Richter wird in den nächsten Wochen auf dem Bürowege einen Beschluss fassen.
Der Richter war auf Grund der anhaltenden kompletten Umgangsverweigerung der KM und dem erneuten Scheitern eines Vergleiches nicht erfreut und hat das ganz klar geäußert. Die Verfahrenspflegerin hat vorgeschlagen, ein Gutachten zur Erziehungsfähigkeit der KM einzuholen, was der Richter aber mit den Worten: "Ein Gutachten? Wozu das denn? Für mich ist der Fall klar, an wem hier die Umgänge scheitern, dafür brauch ich kein Gutachten" abgebügelt hat.
Er sagte, dass es für ihn nur noch zwei Möglichkeiten gibt: 1. Umgangspfleger und 2. Sorgerechtsentzug, da Ordnungsgeld/-haft bei eine HartzIV-Muddi mit 4 Vorschulkindern nichts bringt.
Soweit, so schlecht. Denn als meine RAin dann als Ergänzung zu unserem Umgangsantrag beantragte, das alleinige Sorgerecht auf mich zu übertragen, sagte der Richetr, dass das schonmal deshalb nicht geht, weil wir hier im Umgangsverfahren sind und das Sorgerecht ein neues Verfahren wäre und außerdem er keinen Grund sieht, warum er mir das Sorgerecht geben sollte (KM hat noch das aSR).
Ich habe nun die Befürchtung, dass der Richter der KM das Sorgerecht tatsächlich entzieht und dass mein Sohn (3 Jahre alt) in eine Pflegefamilie kommt.
Was kann ich tun, damit in dem Fall das Sorgerecht mir zugesprochen wird? Soll ich jetzt schon Antrag auf gSR mit ABR bei mir stellen? Oder direkt den Antrag bei Gericht auf Übertragung des aSR? Oder zum Jugendamt gehen und einseitig die gemeinsame Sorge erklären, bringt das was? Soll ich erstmal abwarten, wie der Richter entscheidet? Oder gibts noch andere Möglichkeiten, die ich grad nicht überblicke? Ich will halt nicht, dass mein Sohn (unnötig lange) in eine Pflegefamilie kommt.
Bin grad völlig überfordert
Danke für Eure Hilfe.