(16-03-2012, 07:23)Dzombo schrieb: @ArJa...
Wie lief denn der Umgang bisher so ab? Hattet ihr bereits Umgang in Urlaub, Ferien, etc.? Und übernachtete deine Tochter bereits bei dir?
Umgang hatte ich alle 14 Tage - allerdings ohne Übernachtung und ohne Ferien; das war ja der Grund, warum ich zw.Umgangsregelung vor Gericht gezogen bin.
Ich sehe nicht ein, warum ich dann das große Programm abziehen soll ,wenn die Kleine ihrerseits nachplappert ( sie ist allerdings geistig schon auf dem Stand einer 9-10 jährigen, wie das JA so treffend festgestellt hat ) , " das ist allein meine freie Entscheidung " , das sie nicht mit mir in Urlaub fährt, nicht bei mir übernachtet und jetzt auch nicht - o Graus - mitten in der Woche mal 5 Stunden anläßlich meines Geburtstags zu mir kommt.
Ich komme mehr und mehr zu der Erkenntnis, das ich mein Kind nicht kaufen sollte . Spaßbad, Kino, Essen gehen und Spielearena sind nur noch Belohnungen für entsprechendes Verhalten, ansonsten wird nur noch das Normalprogramm laufen ( lesen, Garten, mal radfahren, TV, das wars )....
Viele Grüße
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )