16-03-2012, 13:31
Ein Sorgerechtsentzug wäre nicht automatisch mit der Unterbringung in einer Pflegefamilie verbunden. Die Sorge würde auf eine Jugendamtsperson übertragen werden. Die kann dann z.B. bestimmen, wer das Kind im Kindergarten am Freitag Nachmittag abholt.
Ich würde in einem gesonderten Verfahren die gemeinsame Sorge beantragen (vorher gemeinsame Sorge im Jugendamt einseitig beurkunden), Aufenthalt des Kindes bei dir und parallel dazu im jetzigen Verfahren einen Umgangspfleger bestellen lassen.
Ich würde in einem gesonderten Verfahren die gemeinsame Sorge beantragen (vorher gemeinsame Sorge im Jugendamt einseitig beurkunden), Aufenthalt des Kindes bei dir und parallel dazu im jetzigen Verfahren einen Umgangspfleger bestellen lassen.