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Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel
#18
1. Auskunft ja, aber an die Tochter.
2. Wenn die Mutter naturalunterhalt leistet, bitte um Mitteilung, in welcher Höhe (Zahlen) der Unterhalt damit abgedeckt ist. Ferner um Aufklärung, wieweit die Mutter darüber hinaus leistungsfähig ist.
3. Man hat Dich angeschrieben, weil Du der Vater bist. Warum sollst Du etwas unterschreiben? Zweifelt man jetzt daran?
4. Welche fundierten Gründe liegen vor, Deine Angaben anzuzweifeln? Einfache Behauptung reicht nicht, der Zweifel muss begründet sein.
5. Welche rechtliche Grundlage gibt es für das Handeln und fordern des JA? Ist man dort zur Rechtsberatung für Volljährige befugt?

Stell alles in Frage, was so in den Sinn kommt. Du darfst Fragen übergehen, die nicht...
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 16-03-2012, 19:57
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 16-03-2012, 20:08
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 22-06-2012, 12:03

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