16-03-2012, 20:03
(16-03-2012, 17:44)masku schrieb: Des weiteren darf an dieser Stelle nicht unberücksichtigt bleiben, dass die Kindesmutter ihrer Tochter Kost und Logis unentgeltlich zur Verfügung stellt und dadurch durch Gewährung von Naturalunterhalt in erheblichem Umfang nachkommt und diese Form der Unterhaltsgewährung von Ihrer Tochter akzeptiert wird,
was zwangsläufig zur Minderung des Barunterhaltes führt.
Das interessiert nicht die Bohne. Ob die Mutter ihren Unterhalt mit anderen Dingen verrechnet, ist Sache des Kindes. Für die Höhe deines Unterhalts ist diese Frage vollkommen irrelevant. Der Quotelungsschlüssel bleibt durch interne Verrechnungen der Mutter mit dem Kind unberührt.
Solche Sätze zeugen von Inkompetenz und verhetzter Einseitigkeit.
Anspruch auf Nennung des Arbeitsgebers besteht nicht, die Angaben aus der Steuererklärung zur Kilometerzahl genügen.