16-03-2012, 20:06
Von Verfehlungen des Vaters, die so eine Ausdrucksweise rechtfertigen war nicht die Rede. Hätte es die gegeben, wären sie zweifellos in der Urteilsbegründung aufgetaucht. Dem Sohn lag ja viel daran, den "Unterhaltskontakt" aufrecht zu erhalten, wieso sollte er dann die besten Argumente verschweigen?