16-03-2012, 21:13
(16-03-2012, 20:08)defender schrieb: Der Richter verkauft sich zweifelsfrei recht gut. Aufgrund seiner Aussagen, besonders zum Sorgerecht, sehe ich keinen Anlass für Dich positiv in die Zukunft zu schauen.Eben das befürchte ich auch. Aber meiner Meinung nach spricht nichts gegen das Sorgerecht für mich, mal abgesehen von der langen Zeit, die wir mittlerweile getrennt sind. Ich denke, ich kann das gut begründen - inakte Partnerschaft mit Kindern, gemeinsames Sorgerecht für meine große Tochter, berufstätig, Betreuung des Kindes durch Großeltern jederzeit sichergestellt usw.
Es wird hier eindeutig auf Zeit gespielt und Du kannst fast sicher sein, dass als nächstes die eingetretende Entfremdung vorgeschoben wird mit der Folge, dass die Vater-Kind-Beziehung behutsam wieder im Rahmen begleiteter Umgangstermine aufgebaut werden muß. Damit ist dann auch das Thema Sorgerecht vom Tisch.
(16-03-2012, 20:08)defender schrieb: Wie ist denn der Vergleich zur Umgangsregelung zustande gekommen? War das ein gerichtlich genehmigter Vergleich (§86 I S.2 FamFG) oder ein Verabredung unter Euch Eltern oder den Anwälten?War ein Vergleich, den wir beim Gericht geschlossen haben und von diesem auch abgesegnet war.