17-03-2012, 09:43
(16-03-2012, 23:56)sorglos schrieb: Zwischenzeitlich war der Vater auch zu einem Bürobesuch bei den BeiständerINNEN. Mit einem Zeugen hat er ein wenig Small-Talk gehalten, sich alles noch mal genau erklären lassen, wie das mit dem Mündelkonto funktioniert, sich besorgt erkundigt, ob seine Kinder dann auch sein Geld rechtzeitig bekommen und das nicht in der Staatskasse verschwindet, und sich mehrfach bestätigen lassen, dass eine Beistandschaft wirksam besteht .... und dass er auch nicht verstehe, warum ihm das Jobcenter die Unterhaltszahlung verbieten wolle...
Hat der Vater denn die Aufforderung des Jobcenters, die Unterhaltsverpflichtung zu senken, dem Beistand vorgelegt?
a) und b) passen auch irgendwie nicht zusammen. Wenn es um KU geht, dann ist entweder der Beistand oder der Anwalt tätig.
Beides zusammen geht nicht. Will Mutti das mit einem Anwalt durchziehen, dann muss sie vorher die Beistandschaft des Jugendamtes auflösen/kündigen. Wie man das auch immer nennen mag.
Dass sich das Jugendamt darauf noch einläßt, ist unbegreiflich.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.