17-03-2012, 17:20
@Freaky
Unterhalt darf Papa weiter bezahlen, aber keinen Sonderbedarf oder Mehrbedarf.
Wenn die Kindemutter also so etwas will, dann kann er ganz gelassen nein sagen und auf das Urteil des OLG Schleswig-Holstein mit dem Aktenzeichen 15 UF 59/05 verweisen.
Unterhalt darf Papa weiter bezahlen, aber keinen Sonderbedarf oder Mehrbedarf.
Wenn die Kindemutter also so etwas will, dann kann er ganz gelassen nein sagen und auf das Urteil des OLG Schleswig-Holstein mit dem Aktenzeichen 15 UF 59/05 verweisen.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.