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Auslandsjahr und Unterhalt
#15
(17-03-2012, 16:43)Freaky schrieb: Aber das Urteil ist schon irgendwie sinnfrei, oder?

Ja, und zwar so sehr, dass ich es zumindest in einem anderen OLG-Bezirk nochmal gerichtlich versuchen würde. Für Kinder gleich welchen Alters, die nicht bei den Eltern wohnen sind beide Eltern barunterhaltspflichtig und zwar unter gesteigerter Erwerbsobliegenheit bei Minderjährigen und privilegierten Volljährigen.

Das Urteil fusst auf der verlogenen Verdrehung, das Kind würde trotz seines Auslandsaufenthalts weiter bei der Mutter wohnen. Die Richter verdoppeln es einfach. Es fusst ferner auf Prognosen, die ansonsten im Unterhaltsrecht strikt abgelehnt werden. Es könnte ja auch sein, dass das Kind nicht zurückkommt, dort gleich aufs College geht. Das weiss man nicht. Deshalb darf nicht einmal eine Prognose über die Dauer des Aufenthalts gestellt werden. Dieser Aufenthalt war zum Zeitpunkt der Klage eindeutig seit Monaten im Ausland und darauf hat die Unterhaltsberechnung zu basieren.

Wer zum Beispiel auf Abänderung klagt, weil das Kind nächstes Jahr Abitur macht und dann nicht mehr privilegiert ist, wird von Roben schallend ausgelacht und mit einem kostenpflichtigen Fusstritt vor die Tür befördert. Aufgrund von Prognosen kann der Unterhalt nicht geändert werden, erst wenn das Ereignis tatsächlich eintritt.

Um diese Angriffspunkte zu nutzen, braucht man aber Energie, einen guten Anwalt und einen langen Atem. Das haben 95% nicht. Meistens gibt man resigniert auf und zahlt, was ganz im Sinne der Roben und ihren Polit-Chefs ist.
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Auslandsjahr und Unterhalt - von Weia - 17-03-2012, 14:49
RE: Auslandsjahr und Unterhalt - von Steinkind1 - 17-03-2012, 14:57
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