18-03-2012, 04:07
In meinem Umgangsverfahren, da die Kinder mir entzogen werden, habe ich der Anwältin nun Frist von 8 Tagen gesetzt, entsprechendes zu unternehmen, da das Amtsgericht sich schlicht und ergreifend nicht meldet und einen Termin bekannt gibt.
Welche Schritte kann ich nun unternehmen, (einstweilige Verfügung....) und kann mich jemand auf Textbausteine etc. verweisen ? Danke !
P.S.: Derzeit weiß ich nur durch Bekannte, wo die Kinder leben, da meine Ex einen Wasserrohrbruch hatte und das Haus nun leer steht. Dies seit Wochen. Normalerweise wüsste ich nicht mal, wo sich die Kinder aufhalten. In den Osterferien fahren sie mit Sicherheit wieder in einen 3-wöchigen Urlaub, weshalb ein Termin beim Amtsgericht in den Ferien wohl auch nicht abschließend stattfinden wird.
Und die Ferien hier in Rhld.-Pf. sind bald ! Das eingeleitete Umgangsverfahren ist aus Sept. 2011. Was zu unjternehmen ist, auch gegen die Mutter, werde ich nun wohl mal wieder aufgreifen müssen.
Es ist mittlerweile eine bodenlose Frechheit.
Welche Schritte kann ich nun unternehmen, (einstweilige Verfügung....) und kann mich jemand auf Textbausteine etc. verweisen ? Danke !
P.S.: Derzeit weiß ich nur durch Bekannte, wo die Kinder leben, da meine Ex einen Wasserrohrbruch hatte und das Haus nun leer steht. Dies seit Wochen. Normalerweise wüsste ich nicht mal, wo sich die Kinder aufhalten. In den Osterferien fahren sie mit Sicherheit wieder in einen 3-wöchigen Urlaub, weshalb ein Termin beim Amtsgericht in den Ferien wohl auch nicht abschließend stattfinden wird.
Und die Ferien hier in Rhld.-Pf. sind bald ! Das eingeleitete Umgangsverfahren ist aus Sept. 2011. Was zu unjternehmen ist, auch gegen die Mutter, werde ich nun wohl mal wieder aufgreifen müssen.
Es ist mittlerweile eine bodenlose Frechheit.