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Unterhaltspflicht aus dem Ausland
#15
Zitat:Meiner Meinung nach, habe ich das Recht mich dort aufzuhalten bzw. zu leben wo es mir recht ist. Ausserdem habe ich bei einer landestypisch bereits überdurchschnittlich bezahlten Arbeit keinen Anlass dazu, eine besser bezahlte Arbeit zu suchen.

Absolut korrekt und wuerde ich noch mit weit schaerferen Worten untermauern mit der Gegenforderung, dies darzulegen und auch zu beweisen!

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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Nachrichten in diesem Thema
Unterhaltspflicht aus dem Ausland - von italia - 16-03-2012, 09:21
RE: Unterhaltspflicht aus dem Ausland - von p__ - 16-03-2012, 13:41
RE: Unterhaltspflicht aus dem Ausland - von gleichgesinnter - 18-03-2012, 21:41
RE: Unterhaltspflicht aus dem Ausland - von p__ - 18-03-2012, 22:53
RE: Unterhaltspflicht aus dem Ausland - von p__ - 19-03-2012, 11:16
RE: Unterhaltspflicht aus dem Ausland - von p__ - 21-03-2012, 11:30
RE: Unterhaltspflicht aus dem Ausland - von p__ - 22-03-2012, 10:13
RE: Unterhaltspflicht aus dem Ausland - von p__ - 26-03-2012, 11:42
RE: Unterhaltspflicht aus dem Ausland - von John_Doe - 04-05-2012, 12:03

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