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Unterhaltspflicht aus dem Ausland
#16
(18-03-2012, 21:41)gleichgesinnter schrieb: Absolut korrekt und wuerde ich noch mit weit schaerferen Worten untermauern mit der Gegenforderung, dies darzulegen und auch zu beweisen!

Ich fürchte, die werden einfach die Grosseltern verklagen und ein Richter wird entscheiden, was er als Beweis sehen will.

Offenbar ist jetzt der Unterhaltsvorschuss zu Ende, das Kindesalter deutet jedenfalls darauf hin. Nun wollen die neue Unterhaltsquellen anzuzapfen. Die Grosseltern des Vater bieten sich in der Tat an, denn die Konstellation ist günstig: Sie haben Geld, sind greifbar und die Eltern der Mutter nicht. Sehr praktisch für die Abzocke der anderen Seite.

Wichtig sind nicht Nachweise von Italia, sondern was wirklich gezahlt wird. Wenn Italia z.B. 150 EUR zahlen würde, wären die Grosseltern nur für den Restbetrag zum Mindestunterhalt heranzuziehen, womöglich noch unter Abzug des gesamten Kindergeldes.
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Unterhaltspflicht aus dem Ausland - von italia - 16-03-2012, 09:21
RE: Unterhaltspflicht aus dem Ausland - von p__ - 16-03-2012, 13:41
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