19-03-2012, 00:51
Erst kommt die Mutter dran und die Beweispflicht (Erwerbsbemuehungen, Atteste usw.) das sie nicht leistungsfaehig ist. ALG II ist kein Beweis, das sie nicht leistungsfaehig ist
gleichgesinnter
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Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum