19-03-2012, 11:16
(19-03-2012, 00:51)gleichgesinnter schrieb: Erst kommt die Mutter dran und die Beweispflicht (Erwerbsbemuehungen, Atteste usw.) das sie nicht leistungsfaehig ist. ALG II ist kein Beweis, das sie nicht leistungsfaehig ist
Das liegt aber alles in der Zone, in der ein Amtsrichter durchaus auf Grosselternrückgriff gehen kann. Könnte eine zähe Sache werden, die auch das OLG beschäftigt. Für ausgeschlossen halte ich den Grosselternrückgriff keinesfalls.