19-03-2012, 11:19
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-03-2012, 11:24 von Absurdistan.)
Hab gestern einen alten Bekannten getroffen der felsenfest davon überzeugt war das er mit der Geburtsbeurkundung die gem. S hat. Ich konnte ihn von seiner rechtlosigkeit nicht wirklich überzeugen. Er hat schon nur Streit mit seiner Ex und blickt das anscheinend überhaupt nicht. So viel zur männl. Kenntnis der Rechtslage!! Frage:
Wo steht eindeutig wie die Sorge geregelt ist im Einzelfall. Das man sagen kann:" Da stehts in den Papieren".
Steht irgendwo die Sorge über das Kind xy hat Mutter/Vater oder beide?
lg
kann man die Ämter nicht zwingen die Väter drüber zu informieren das sie keine gem. S haben und die Möglichkeit diese zu erlangen.
Nach dem Motto.
Sehr geehrter Herr x, sie haben die Vaterschaft anerkannt und somit die Möglichkeit die Mutter um die gem. S anzubetteln oder ihre Freundin zu verklagen.
Wo steht eindeutig wie die Sorge geregelt ist im Einzelfall. Das man sagen kann:" Da stehts in den Papieren".
Steht irgendwo die Sorge über das Kind xy hat Mutter/Vater oder beide?
lg
kann man die Ämter nicht zwingen die Väter drüber zu informieren das sie keine gem. S haben und die Möglichkeit diese zu erlangen.
Nach dem Motto.
Sehr geehrter Herr x, sie haben die Vaterschaft anerkannt und somit die Möglichkeit die Mutter um die gem. S anzubetteln oder ihre Freundin zu verklagen.