19-03-2012, 11:40
Hallo Forum,
nachdem ich meinen Nebenjob mit untenstehendem Hinweis beim Amt angegeben habe:
- ich bitte um Beachtung, dass meine Nebentätigkeit als überobligatorisch anzusehen ist,
da ich Vollzeit arbeite und mein Gehalt ausreicht um den Mindestunterhalt sicherzustellen.
Unterhalt zahle ich nach Stufe 2, also mehr als den Mindestunterhalt.
Nun kam folgende Antwort vom Amt:
Um zu prüfen, ob Ihr Nebenjob als überobligatorisch anzusehen ist, teilen Sie uns bitte mit, mit wie viel Stunden Sie wöchentlich bzw. monatlich in Ihrem Hauptberuf beschäftigt sind.
Kann der Nebenjob als nicht überobligatorisch angesehen werden, wenn ich eine wöchentliche Mindestarbeitszeit unterschreite?
Ich stelle den Unterhalt nach Stufe 2 mit meinem Gehalt sicher.
Muss dann der Nebenjob nicht zwangsläufig als überobligatorisch angesehen werden?
Bin etwas überfragt im Moment und hoffe Ihr könnt mich aufklären.
Vielen Dank
masku
nachdem ich meinen Nebenjob mit untenstehendem Hinweis beim Amt angegeben habe:
- ich bitte um Beachtung, dass meine Nebentätigkeit als überobligatorisch anzusehen ist,
da ich Vollzeit arbeite und mein Gehalt ausreicht um den Mindestunterhalt sicherzustellen.
Unterhalt zahle ich nach Stufe 2, also mehr als den Mindestunterhalt.
Nun kam folgende Antwort vom Amt:
Um zu prüfen, ob Ihr Nebenjob als überobligatorisch anzusehen ist, teilen Sie uns bitte mit, mit wie viel Stunden Sie wöchentlich bzw. monatlich in Ihrem Hauptberuf beschäftigt sind.
Kann der Nebenjob als nicht überobligatorisch angesehen werden, wenn ich eine wöchentliche Mindestarbeitszeit unterschreite?
Ich stelle den Unterhalt nach Stufe 2 mit meinem Gehalt sicher.
Muss dann der Nebenjob nicht zwangsläufig als überobligatorisch angesehen werden?
Bin etwas überfragt im Moment und hoffe Ihr könnt mich aufklären.
Vielen Dank
masku