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Unterhaltspflicht aus dem Ausland
#23
(19-03-2012, 11:34)MitGlied schrieb: Das Problem ist, dass halt ab dem Zeitpunkt, zu dem die Forderung angezeigt wird auch Rückstände auflaufen könnten. Und der brave Deutsche (also die Großeltern) will eben schnellstmöglich alles geklärt wissen, damit man planen kann. Der juristische Weg kann aber sehr lange dauern.

Verweise das Jobcenter auf die Pflicht der Kindesmutter, sich einen Arbeitsplatz zu suchen, der ihre Existenz und auch die Existenz des Kindes zu sichern, wenn ein Elternteil ausfällt.

Ebenso verweise das Jobcenter darauf, dass dann von allen vier Großelternteilen gleichermaßen die Leistungsfähigkeit überprüft werden muss.

Füge Deinem Schreiben die Entscheidung des OLG Köln bei und Deine Eltern werden nie wieder was vom Jobcenter hören.

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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Unterhaltspflicht aus dem Ausland - von italia - 16-03-2012, 09:21
RE: Unterhaltspflicht aus dem Ausland - von p__ - 16-03-2012, 13:41
RE: Unterhaltspflicht aus dem Ausland - von p__ - 18-03-2012, 22:53
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RE: Unterhaltspflicht aus dem Ausland - von Camper1955 - 19-03-2012, 12:08
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