19-03-2012, 12:33
(19-03-2012, 12:24)masku schrieb: Hallo p,
ja, ich arbeite Vollzeit. Von Montag bis Freitag.
Soll ich den Vorschlag von Camper1955 nutzen?
Was schlägst Du vor, was ich denen schreiben kann/soll?
Das Sozialrecht ist in der Regel die unterste Schwelle der Inanspruchnahme.
Das muss man den Ämtern, Behörden und Richtern nur mal verklickern.
Und sozialrechtlich arbeitest Du bereits mit 6 Stunden Vollzeit. Egal ob Du gesund oder behindert/schwerbehindert bist.
lg
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.