Umfrage: Was ist zu tun?
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Antrag auf gSR mit ABR bei mir stellen
40.00%
2 40.00%
direkt Antrag auf Übertragung des aSR
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2 40.00%
zum Jugendamt gehen und einseitig die gemeinsame Sorge erklären
20.00%
1 20.00%
erstmal abwarten, wie der Richter entscheidet
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was anderes...
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Sorgerechtsentzug der KM - was kann ich tun?
#9
(19-03-2012, 12:19)Dzombo schrieb: @mischka...

Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum es darauf hinauslaufen soll, dass der KM das Sorgerecht entzogen wird, damit du es bekommst. Sollte es nicht darum gehen, das jetzt noch alleinige Sorgerecht der KM in gemeinsames Sorgerecht von euch beiden Eltern umzuwandeln, damit der Slogan des vafk "Allen Kindern beide Eltern" auch umgesetzt werden kann?

Erkläre das doch mal, weil interessant!
Der KM das Sorgerecht entziehen ist nicht meine Idee gewesen sondern das letzte Mittel, was der Richter noch sieht um den Umgang meines Sohnes mit beiden Eltern sicherzustellen. Solange die KM das aSR hat, wird sich an der Tatsache, dass mein Sohn seinen Vater nicht sieht nichts ändern.

Der Richter denkt offenbar so: Wenn ich das SR dem JA übertrage entscheidet nicht mehr die KM, ob und wann es Umgang gibt, sondern eine "neutrale" Stelle. Somit hat mein Sohn dann die Möglichkeit, beide Eltern zu erleben.

Ebenso würde ich bei meinem Antrag auf Übertragung des ABR argumentieren: Ich würde der KM reichlich Umgang mit unserem Sohn ermöglichen (ob sie das dann überhaupt noch will sei dahingestellt).

"Allen Kindern beide Eltern" heißt ja nicht, dass sich alle Eltern jederzeit gemeinsam um das Kind kümmern müssen, sondern dass das Kind die Möglichkeit erhalten muss, ausreichend Umgang mit beiden Eltern zu haben. Und eben das ist mit dem aSR bei der KM meines Sohnes nicht möglich. Somit ist es ihr zu entziehen.
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