Umfrage: Was ist zu tun?
Du hast keine Berechtigung bei dieser Umfrage abzustimmen.
Antrag auf gSR mit ABR bei mir stellen
40.00%
2 40.00%
direkt Antrag auf Übertragung des aSR
40.00%
2 40.00%
zum Jugendamt gehen und einseitig die gemeinsame Sorge erklären
20.00%
1 20.00%
erstmal abwarten, wie der Richter entscheidet
0%
0 0%
was anderes...
0%
0 0%
Gesamt 5 Stimme(n) 100%
∗ Du hast diese Antwort gewählt. [Zeige Ergebnisse]

Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Sorgerechtsentzug der KM - was kann ich tun?
#13
(19-03-2012, 15:30)Dzombo schrieb: Was hindert dich denn, einen Umgangspfleger zu beantragen?
Den brauch ich nicht mehr beantragen, da der Richter schon selber gesagt hat, es gibt für ihn nur noch zwei Varianten: Umgangspfleger und Sorgerechtsentzug für die KM. Warum soll ich es dann noch beantragen?
(19-03-2012, 15:30)Dzombo schrieb: Wo liegt das Problem, das ABR auf dich zu beantragen?
Was willst du jetzt in der Situation mit einem Antrag auf das aSR?
Ist denn das so schwer zu verstehen? Ich will nicht das eine oder andere - ich will MEINUNGEN hören, was für das eine oder andere spricht. Was spricht dafür, nur das ABR zu beantragen, was spricht dagegen? Warum nicht gleich das aSR beantragen, was spricht dafür, was dagegen?
(19-03-2012, 15:30)Dzombo schrieb: Dein Umgang muss wieder in Gang kommen. Das will die KM aber nicht. Und du lehnst im Gegenzug deren Vorschläge ab, oder besser, die KM kommt erst gar nicht und läßt nur mitteilen. Am Ende reicht es dem Richter und entzieht der KM das aSR. Dann hat es keiner mehr von euch. Und ziemlich exakt dann zeigt euch das JA, wo der Sorgehammer hängt. Ihr Eltern dürft ein bisle Umgang mit euerm Kind pflegen. Aber über das Wie entscheidet das JA. Oder der Umgangspfleger.
Deshalb frage ich HIER nach, weil ich hoffe, mir Meinungen von Leuten einzuholen, die ähnliches schon erlebt haben. Wenn der KM das SR entzogen wird, was habe ich dann zu tun? Was kann ich tun, damit das Kind nicht in eine Pflegefamilie sondern zu mir kommt?

(19-03-2012, 15:30)Dzombo schrieb: Was hindert dich, es ergo so zu tun wie @p gesagt hat? Du hast doch eh als unverheirateter Vater nichts zu verlieren.
NICHTS hindert mich daran - aber ich wollte halt noch mehr Meinungen hören, evtl. mit Begründung, warum ich das so machen soll und warum anderes nicht.
(19-03-2012, 15:30)Dzombo schrieb: Was den vafk betrifft. Sorry. Einmal im Monat in der Kneipe schwätzen bei genug Bier reicht halt net aus, um Boden für unverheiratete Väter gutzumachen.

Und was ich überhaupt nicht verstehe lieber @mischka. Du hast mit im letzten Vortrag gesessen. Da stellte ich die Frage nach dem Sinn von Ordungsgeldanträgen gegen eine Hartz4-Mutter. Als Antwort kam da von dieser darlegenden Rechtsanwältin dort nur bla, bla, bla...und es sei besser, sich mit der KM zu einigen, anstatt O-Anträge zu stellen, die das Gericht ablehnt, weil ja die Mütter eh schon in schwieirger Lage wären.

Ich kenne hier vier Väter und die gingen alle leer aus in Sachen endlich anschieben von Umgang. Und speziell ich habe es mit einem dilletantischen Richter zu tun gehabt, der mir haarsträubende Arbeitszeitregelungen abverlangte, damit ich das Freizeitverhalten der KM nicht gefährde. Und der Typ weiß allenfalls, wie das Wort sorgerecht geschrieben wird und keineswegs, was es bedeutet.

Es waren wohl knapp 50 Leute da. Davon habe vielleicht 7 was gesagt. Ansonsten eisiges Schweigen ob der Möglichkeit der Stellung ganz, ganz wichtiger Fragen.
Ich habe keine Ahnung, was das Thema vafk mit meinen Fragen zu tun hat. Wenn dich was am VafK stört: Du bist herzlich eingeladen, dich aktiv am Verein zu beteiligen - im Internet rummotzen kann jeder.
(19-03-2012, 15:30)Dzombo schrieb: Mache es wie bspw. @p vorgeschlagen. Du hast nichts zu verlieren. Außer alles, falls du weiter beabsichtigst, in der jetzigen Situation das alleinige Sorgerecht für dich zu beantragen.
Da waren sie wieder, meine Probleme... Ansagen, was ich tun soll, aber WARUM das eine nun besser ist als das andere ist mir noch nicht erläutert worden.

Klar gehe ich das Risiko ein, dass mein Sohn in ne Pflegefamilie kommt, das Risiko besteht so und so, da der Richter es schon angedroht hat (unabhängig von meinen Anträgen). Dieses Risiko kann ich nur dadurch minimieren, indem ich komplett den Umgangsantrag zurückziehe und komplett auf Umgang mit meinem Sohn verzichte. Aber das ist nicht die Lösung.

Aber warum ist es nun besser, die gSR mit ABR zu beantragen als gleich das aSR?
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste