19-03-2012, 18:09
@skipper : Das ist gar nicht mal so eine uninteressante Frage. Die Antwort setzt sich aus mehreren Punkten zusammen :
Wenn ich bei MEINEN Kunden bin, aus welchen Gründen auch immer, erwarten diese von mir Antworten und Hilfe, mit denen/der sie arbeiten können .
1. Ein Anwalt sollte klar Stellung beziehen : Das darf auch so aussehen, dass Er/Sie sagt : "Die Angelegenheit ist hoffnungslos. Lassen Sie die Finger davon." Klare Aussagen helfen mehr, als Herumgehampel.
2. In Zusammenhang mit 1. muß ein Anwalt ANKÜNDIGUNGEN, die Er macht, dann auch in die Tat umsetzen! Das machen sie meist nicht! Sie setzen bei den persönlichem Gespräch Vorgehensweisen in den Raum um die Sache dann hinterher im Sande verlaufen zu lassen. Der Mandant ist aber erst mal beruhigt und denkt :"Ah, ich habe aber einen guten Anwalt!" bevor Er nach großer Ankündigung eines besseren belehrt wird.
3. Das Ausschöpfen ALLER rechtlichen Möglichkeiten! Warum muß mir Ibikus eine Info geben, was bei Verschleppung eines Umgangsverfahrens gemacht werden kann, wenn dies die Aufgabe des Anwaltes wäre?
4. Stellung beziehen! Ich habe "Mamma Anwälte" kennen gelernt, die den Vätern "vorgaukeln", sie würden sie tatsächlich vertreten. Zum Schluß fielen Sätze wie :"Ach, das Sorgerecht ist doch gar nicht so wichtig. Hauptsache Sie haben Umgang!" So kann man nämlich durch Manipulation, Aufklärung der Väter verhindern, und diese wissen gar nicht, welches Spiel mit ihnen getrieben wird und finden ihre Anwältin auch noch TOLL !
Stellung beziehen heißt auch NEIN sagen zu können . Ich beispielsweise besuche KEINE Lehrer....
5. Kommunikation und OFFEN über Abläufe reden. Der Mandant schenkt dem Anwalt VERTRAUEN! Ich habe Kunden, die mir täglich mailen. Das mag manchmal Nerven. Ist eben aber so! Anwälte reagieren auf E-Mails überhaupt nicht. Nicht einmal, dass sie die Nachricht zur Kenntnis genommen haben. Rückantworten bleiben aus. Man muß persönlich bei der Vorzimmer-Firewall anrufen und um Gesprächstermin (auch telefonisch) bitten. Diese sind selten tatsächlich erschöpfend. Anwälte arbeiten nämlich nach dem Muster ."Laß mich mal machen. Du hast ja sowieso keine Ahnung." Das geht dann, wenn der Anwalt dann aber tatsächlich unter Beweis stellt, abschließend Erfolge vorweisen zu können.
Fehler der Anwälte, die für Mandanten nicht erkennbar sind :
1. Vorbringen von Urteilen, die anderslautend sind, wird unterlassen.
2. In Umgangsverfahren werden keine einstweiligen Verfügungen erstellt, obwohl sie verschleppt werden.
3. Falsche Aufklärung. Siehe § 170 etc.
4. Falsche Hoffnungen beim Mandanten wecken.
5. Vergleiche eingehen, die das Papier nicht wert sind.
6. Verfahren nur unter der Voraussetzung beginnen, dass es auch PKH gibt und nach abgelehnter PKH das Verfahren nicht führen.
Ich selbst, habe mit Sicherheit schon den Ruf eines Querulanten. Wenn Du dich selbst erkundigst, wirst Du gemieden und geächtet. Anwälte sind Teil des "Systems" und deshalb im Grunde unbrauchbar. Um das "System" aber zu stärken, wurde die Anwaltspflicht eingeführt.
Man stelle sich vor, es gäbe die Möglichkeit sich einen Forumsteilnehmer zu nehmen, diesen zu bezahlen um dann die Unterhaltsberechnung durchführen zu lassen.
Ja, wo kämen wir denn da hin ? HAHA
Wenn ich bei MEINEN Kunden bin, aus welchen Gründen auch immer, erwarten diese von mir Antworten und Hilfe, mit denen/der sie arbeiten können .
1. Ein Anwalt sollte klar Stellung beziehen : Das darf auch so aussehen, dass Er/Sie sagt : "Die Angelegenheit ist hoffnungslos. Lassen Sie die Finger davon." Klare Aussagen helfen mehr, als Herumgehampel.
2. In Zusammenhang mit 1. muß ein Anwalt ANKÜNDIGUNGEN, die Er macht, dann auch in die Tat umsetzen! Das machen sie meist nicht! Sie setzen bei den persönlichem Gespräch Vorgehensweisen in den Raum um die Sache dann hinterher im Sande verlaufen zu lassen. Der Mandant ist aber erst mal beruhigt und denkt :"Ah, ich habe aber einen guten Anwalt!" bevor Er nach großer Ankündigung eines besseren belehrt wird.
3. Das Ausschöpfen ALLER rechtlichen Möglichkeiten! Warum muß mir Ibikus eine Info geben, was bei Verschleppung eines Umgangsverfahrens gemacht werden kann, wenn dies die Aufgabe des Anwaltes wäre?
4. Stellung beziehen! Ich habe "Mamma Anwälte" kennen gelernt, die den Vätern "vorgaukeln", sie würden sie tatsächlich vertreten. Zum Schluß fielen Sätze wie :"Ach, das Sorgerecht ist doch gar nicht so wichtig. Hauptsache Sie haben Umgang!" So kann man nämlich durch Manipulation, Aufklärung der Väter verhindern, und diese wissen gar nicht, welches Spiel mit ihnen getrieben wird und finden ihre Anwältin auch noch TOLL !
Stellung beziehen heißt auch NEIN sagen zu können . Ich beispielsweise besuche KEINE Lehrer....
5. Kommunikation und OFFEN über Abläufe reden. Der Mandant schenkt dem Anwalt VERTRAUEN! Ich habe Kunden, die mir täglich mailen. Das mag manchmal Nerven. Ist eben aber so! Anwälte reagieren auf E-Mails überhaupt nicht. Nicht einmal, dass sie die Nachricht zur Kenntnis genommen haben. Rückantworten bleiben aus. Man muß persönlich bei der Vorzimmer-Firewall anrufen und um Gesprächstermin (auch telefonisch) bitten. Diese sind selten tatsächlich erschöpfend. Anwälte arbeiten nämlich nach dem Muster ."Laß mich mal machen. Du hast ja sowieso keine Ahnung." Das geht dann, wenn der Anwalt dann aber tatsächlich unter Beweis stellt, abschließend Erfolge vorweisen zu können.
Fehler der Anwälte, die für Mandanten nicht erkennbar sind :
1. Vorbringen von Urteilen, die anderslautend sind, wird unterlassen.
2. In Umgangsverfahren werden keine einstweiligen Verfügungen erstellt, obwohl sie verschleppt werden.
3. Falsche Aufklärung. Siehe § 170 etc.
4. Falsche Hoffnungen beim Mandanten wecken.
5. Vergleiche eingehen, die das Papier nicht wert sind.
6. Verfahren nur unter der Voraussetzung beginnen, dass es auch PKH gibt und nach abgelehnter PKH das Verfahren nicht führen.
Ich selbst, habe mit Sicherheit schon den Ruf eines Querulanten. Wenn Du dich selbst erkundigst, wirst Du gemieden und geächtet. Anwälte sind Teil des "Systems" und deshalb im Grunde unbrauchbar. Um das "System" aber zu stärken, wurde die Anwaltspflicht eingeführt.
Man stelle sich vor, es gäbe die Möglichkeit sich einen Forumsteilnehmer zu nehmen, diesen zu bezahlen um dann die Unterhaltsberechnung durchführen zu lassen.
Ja, wo kämen wir denn da hin ? HAHA