20-03-2012, 05:18
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-03-2012, 05:21 von Absurdistan.)
die Grünen fordern:
1.das Unterhaltsvorschussgesetz zügig umfassend zu reformieren, um säumige
Unterhaltszahlungen von zahlungsfähigen VÄTERN erfolgreicher einzufordern
und dafür Sorge zu tragen, dass die Verletzung der elterlichen Unterhalts-pflicht auch geahndet wird
ganz schön diskriminierend das es nur für VÄTER gefordert wird und nicht für Mütter.
2.Der Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt bei den Entscheidungen über das Sorge- und Umgangsrecht ist zu gewährleisten, da in der Trennungszeit in konflikthaften Beziehungen das Gewaltrisiko für Frauen und Kinder stark ansteigt
Ja is klar. Meine Ex hat mit Baby auf´m Arm auf mich eingeschlagen und getreten. Hatte die ganze Zeit Schiss sie lässt die kleine dabei fallen und statt mich zu schützen aufgepasst das ihr das Kind nicht runterfällt. Was wohl passiert wäre wenn ich abgehauen wäre und zum JA gegangen wäre danach oder die Polizei gerufen hätte.
Und warum sollen die Männer nicht vor Wurfgeschossen und Beissattacken sowie Kratzattacken geschützt werden?
3.Hat die Mutter die alleinige elterliche Sorge inne und will der Vater die Alleinsorge übertragen bekommen, kann der getrennt lebende Vater sie beim Familiengericht beantragen. Entsprechend der Übergangsregelung des Bundesverfassungsgerichts soll der Vater die Alleinsorge erlangen, soweit eine gemeinsame elterliche Sorge nicht in Betracht kommt und zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl am besten entspricht
Super, der Vater muss also beweisen das er besser ist als die Mutter.
4.Dem Antrag des Vaters wird stattgegeben und die gemeinsame Sorge wird erteilt, wenn die Mutter nicht innerhalb dieser Zeit widerspricht und dem Jugendamt keine Erkenntnisse über eine offensichtliche Kindeswohlgefährdung durch den Vater vorliegen
Und wer hat dann das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Hat der Vater das Recht gegen den Willen der Mutter ein halbes Jahr Elterngeld zu bekommen?
Alles ganz schön haarstreubend
1.das Unterhaltsvorschussgesetz zügig umfassend zu reformieren, um säumige
Unterhaltszahlungen von zahlungsfähigen VÄTERN erfolgreicher einzufordern
und dafür Sorge zu tragen, dass die Verletzung der elterlichen Unterhalts-pflicht auch geahndet wird
ganz schön diskriminierend das es nur für VÄTER gefordert wird und nicht für Mütter.
2.Der Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt bei den Entscheidungen über das Sorge- und Umgangsrecht ist zu gewährleisten, da in der Trennungszeit in konflikthaften Beziehungen das Gewaltrisiko für Frauen und Kinder stark ansteigt
Ja is klar. Meine Ex hat mit Baby auf´m Arm auf mich eingeschlagen und getreten. Hatte die ganze Zeit Schiss sie lässt die kleine dabei fallen und statt mich zu schützen aufgepasst das ihr das Kind nicht runterfällt. Was wohl passiert wäre wenn ich abgehauen wäre und zum JA gegangen wäre danach oder die Polizei gerufen hätte.
Und warum sollen die Männer nicht vor Wurfgeschossen und Beissattacken sowie Kratzattacken geschützt werden?
3.Hat die Mutter die alleinige elterliche Sorge inne und will der Vater die Alleinsorge übertragen bekommen, kann der getrennt lebende Vater sie beim Familiengericht beantragen. Entsprechend der Übergangsregelung des Bundesverfassungsgerichts soll der Vater die Alleinsorge erlangen, soweit eine gemeinsame elterliche Sorge nicht in Betracht kommt und zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl am besten entspricht
Super, der Vater muss also beweisen das er besser ist als die Mutter.
4.Dem Antrag des Vaters wird stattgegeben und die gemeinsame Sorge wird erteilt, wenn die Mutter nicht innerhalb dieser Zeit widerspricht und dem Jugendamt keine Erkenntnisse über eine offensichtliche Kindeswohlgefährdung durch den Vater vorliegen
Und wer hat dann das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Hat der Vater das Recht gegen den Willen der Mutter ein halbes Jahr Elterngeld zu bekommen?
Alles ganz schön haarstreubend