20-03-2012, 12:43
Das es überobligatorisches Einkommen beim Unterhaltpflichtigen gibt wäre mir neu. Das gibt keine der unterhaltsrechtlichen Leitlinien her.
Das Einkommen aus dem Nebenjob erhöht das zur Verfügung stehende unterhaltsrechtliche Einkommen.
Selbstverständlich können auch für den Nebenjob die üblichen berufsbedingten Aufwendungen geltend gemacht werden, also Fahrtkosten etc.
Selbst wenn man 400,-€ voll anrechnet bedeutet das lediglich 1 Stufe höher in der DDT also, je nach Alter des Kindes und Einkommen im Hauptberuf, einen Betrag von 16 bis max. 34,-€ monatlich.
Eventuell steigt man jedoch gar nicht in der Einkommensstufe. Das ist abhängig vom Einzelfall.
@camper
Was haben denn irgendwelche Zeiten aus dem Sozialrecht mit dem Familienrecht zu tun?
Das Einkommen aus dem Nebenjob erhöht das zur Verfügung stehende unterhaltsrechtliche Einkommen.
Selbstverständlich können auch für den Nebenjob die üblichen berufsbedingten Aufwendungen geltend gemacht werden, also Fahrtkosten etc.
Selbst wenn man 400,-€ voll anrechnet bedeutet das lediglich 1 Stufe höher in der DDT also, je nach Alter des Kindes und Einkommen im Hauptberuf, einen Betrag von 16 bis max. 34,-€ monatlich.
Eventuell steigt man jedoch gar nicht in der Einkommensstufe. Das ist abhängig vom Einzelfall.
@camper
Was haben denn irgendwelche Zeiten aus dem Sozialrecht mit dem Familienrecht zu tun?