Themabewertung:
  • 2 Bewertung(en) - 3 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhalt bei gütiger Trennung!
#2
freiwillige zahlungen können sehr gefährlich sein, denn daraus kann ein anspruch für die ewigkeit konstruiert werden - so sehen es viele richter. hier im forum gibts einige experten, die sicherlich genaueres sagen können. bedenke, dass eine gütliche einigung keinen bestand haben muss, auch nicht vor einem gericht.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Unterhalt bei gütiger Trennung! - von finnischerwolf - 22-02-2009, 12:13
RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von Exilierter - 22-02-2009, 12:21
RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von p__ - 22-02-2009, 12:34
RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von finnischerwolf - 22-02-2009, 12:47
RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von p__ - 22-02-2009, 12:57
RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von finnischerwolf - 22-02-2009, 13:36
RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von p__ - 22-02-2009, 13:43
RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von finnischerwolf - 22-02-2009, 13:52
RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von blue - 22-02-2009, 15:24
RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von finnischerwolf - 22-02-2009, 15:32
RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von Max - 22-02-2009, 15:55
RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von blue - 22-02-2009, 16:34
RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von Max - 22-02-2009, 20:11
RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von blue - 22-02-2009, 20:39
RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von p__ - 26-02-2009, 18:11
RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von p__ - 26-02-2009, 18:34
RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von blue - 26-02-2009, 20:09

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste