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Nebenjob beim Unterhaltspflichtigen überobligatorisch?
#22
(20-03-2012, 13:30)masku schrieb: Wieso und weshalb versuche ich noch zu ermitteln.
Was willst Du denn da selbst ermitteln? Wie das Gericht in Deinem Fall drauf wäre? @p schrieb in Beitrag #17:
"Vielleicht lassen sie dann den Nebenjob als überobligatorisch gelten. Das könnte ein Richter nämlich ohne weiteres ablehnen."

Vor dem Familiengericht und auf offener See....Smile
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RE: Nebenjob beim Unterhaltspflichtigen überobligatorisch? - von blue - 20-03-2012, 21:00

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