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Unterhalt bei gütiger Trennung!
#7
Dann weisst du ja schon, wie die ARGE handelt. Denen ist es scheissegal, ob du unter der nächsten Brücke verreckst, dann würde sie eben das Erbe den Kindern zurechnen - Hauptsache, die ARGE zahlt keinen Cent. Alles andere ist bei denen zweitrangig.

Rechne jetzt mal in Ruhe den Anspruch des grossen Kindes aus.
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Unterhalt bei gütiger Trennung! - von finnischerwolf - 22-02-2009, 12:13
RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von Exilierter - 22-02-2009, 12:21
RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von p__ - 22-02-2009, 12:34
RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von finnischerwolf - 22-02-2009, 12:47
RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von p__ - 22-02-2009, 12:57
RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von finnischerwolf - 22-02-2009, 13:36
RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von p__ - 22-02-2009, 13:43
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RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von blue - 22-02-2009, 15:24
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RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von Max - 22-02-2009, 15:55
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RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von Max - 22-02-2009, 20:11
RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von blue - 22-02-2009, 20:39
RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von p__ - 26-02-2009, 18:11
RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von p__ - 26-02-2009, 18:34
RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von blue - 26-02-2009, 20:09

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