21-03-2012, 15:10
@camper
Das ist ja alles schön und gut, aber was hat das mit der Situation von @masku zu tun?
@ masku hat ein unterhaltsrelevantes Einkommen von über 1500,-€ und möchte sich etwas dazuverdienen.
Die Frage ist, ob der zusätzliche Verdienst bei der Kindesunterhaltsberechnung angerechnet wird oder nicht.
Mir ist jedenfalls kein Urteil bekannt, dass Teile des Einkommens beim Pflichtigen unberücksichtigt lässt.
Gruß
Eifelaner
Das ist ja alles schön und gut, aber was hat das mit der Situation von @masku zu tun?
@ masku hat ein unterhaltsrelevantes Einkommen von über 1500,-€ und möchte sich etwas dazuverdienen.
Die Frage ist, ob der zusätzliche Verdienst bei der Kindesunterhaltsberechnung angerechnet wird oder nicht.
Mir ist jedenfalls kein Urteil bekannt, dass Teile des Einkommens beim Pflichtigen unberücksichtigt lässt.
Gruß
Eifelaner