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Nebenjob beim Unterhaltspflichtigen überobligatorisch?
#29
Ok, danke.
Ist aber auch nur Sekundärliteratur und ohne Bezug auf Gesetze, Leitlinien oder Urteile.
Es wird auch nicht unterschieden zwischen Pflichtigen und Berechtigten, was in der Praxis durchaus einen Riesenunterschied macht.
Insofern bleibe ich bei meiner Meinung, dass es großes Glück ist, wenn du das durch bekommst.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Nebenjob beim Unterhaltspflichtigen überobligatorisch? - von beppo - 21-03-2012, 18:11

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