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Unterhalt bei gütiger Trennung!
#8
In Deinem Fall wäre es sicherlich kein Nachteil, wenn Du solange Krankengeld bekommst, bis Du 100%ig sicher bist, dass Du wieder gesund bist. Soetwas kann sehr lange dauern! Oft reicht eine schlechte Nachricht aus um den Genesungsfortschritt nachhaltig negativ zu beeinflussen. Als Unterhaltspflichtiger in Arbeit bist Du in erster Linie dem Unterhalt verpflichtet, ich sehe es so, dass Du es Dir gar nicht leisten kannst arbeiten zu gehen, weil dann von Dir eben voller Einsatz verlangt wird. Den kann man natürlich auch nur dann bringen, wenn man zu 100% gesund ist.

Ich würde mit Vorbereitungen für die Zukunft beginnen, das ist eine leichte Tätigkeit die der Genesung durchaus dienlich sein kann Wink
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Unterhalt bei gütiger Trennung! - von finnischerwolf - 22-02-2009, 12:13
RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von Exilierter - 22-02-2009, 12:21
RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von p__ - 22-02-2009, 12:34
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RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von blue - 26-02-2009, 20:09

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