22-03-2012, 07:29
Gegenüber der Mutter besteht anders als beim Kind keine erhöhte Erwerbsobliegenheit. Hier wird nur das tatsächlich erzielte Einkommen zugrunde gelegt.
Du darfst nur nicht dein Einkommen vorsätzlich reduzieren um keinen Unterhalt zahlen zu müssen.
Wenn du also vor der Geburt auch schon Teilzeit gearbeitet hast kann dies nun auch niemand verlangen bzw. mit irgendwelchen Einkommensfiktionen jonglieren.
Gruß
Eifelaner
Du darfst nur nicht dein Einkommen vorsätzlich reduzieren um keinen Unterhalt zahlen zu müssen.
Wenn du also vor der Geburt auch schon Teilzeit gearbeitet hast kann dies nun auch niemand verlangen bzw. mit irgendwelchen Einkommensfiktionen jonglieren.
Gruß
Eifelaner