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Unterhalt bei gütiger Trennung!
#13
Ich hatte auch eine guetliche Einigung mit meiner Ex vereinbart.
War alles schon vernuenftig ausgehandelt. Auch mit viel Geld fuer sie.
Dann hat ihr jemand ins Ohr gefluestert, sie solle doch vorsichtshalber nochmal einen Anwalt aufsuchen.
Und dieser Spitzbube hat ihr dann ins Ohr gefluestert, dass es keine guetlichen Einigungen geben duerfe, koenne, weil es um Ansprueche ginge, die sie gegenueber dem Staat nicht durchsetzen koenne, zum Beispiel, wenn sie arbeitslos werden wuerde.
Recht hatte er!
Und deshalb bin ich meiner Alten auch nicht boese. Vielmehr ist mir bewusst geworden, dass es gilt, gegen dieses familienzerstoererische System anzugehen. Denn ohne diese geschaffenen Abhaengigkeiten gäbe es meine Familie wahrscheinlich noch und hätte nicht Haus und Hof und Existenz verloren.
Deswegen gibt es fuer mich nur eines: Keine Kohle und keine Kooperation mit dem deutschen Staat.
Fazit: Eine guetliche Einigung ist eine löbliche Absicht aber nur durchfuehrbar, wenn beide Parteien sehr eng zusammenarbeiten.

Al Bundy
"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."
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Unterhalt bei gütiger Trennung! - von finnischerwolf - 22-02-2009, 12:13
RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von Exilierter - 22-02-2009, 12:21
RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von p__ - 22-02-2009, 12:34
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RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von Max - 22-02-2009, 15:55
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RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von blue - 26-02-2009, 20:09

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