22-03-2012, 12:43
Heinz Hövelmann schrieb:Wenn mehr PAS Väter Eier in der Hose hätten, und sich nicht hinter Nicks verstecken würden, hätten die Mütter keine so große Lobby.Das ist bekanntermaßen auch meine Einstellung.
Und ich finde, es sollte auch erlaubt sein, gelegentlich dafür zu werben.
Allerdings darf man dabei nicht vergessen, dass es oftmals nicht an fehlenden "Eiern" liegt, sondern an Gründen, die nachvollziehbar sind und vom Einzelfall abhängen.
Zur Aufgabe würde ich nicht raten. Gerade dann nicht, wenn solch ein extremer Sachverhalt zugrunde liegt.
Wer - wie die Mutter Deines Kindes- sich derartig exzessiv verhält, macht auch Fehler bei der Erziehung eines Heranwachsenden. Dein Kind ist jetzt 13 (?) Jahre alt und ich bin mir sicher, dass es nicht mehr lange dauern wird, bis sich Konflikte zwischen ihm und seiner Mutter einstellen, die sie (die KM) zu lösen nicht in der Lage sein wird.
Die Gewaltäußerungen Deines Sohnes sehe ich auch nicht durch Deine Aktivitäten veranlaßt, auch wenn ich als Betroffener einiges anders gemacht oder sogar unterlassen hätte.
Dein Sohn hatte sich immer dann, wenn man ihm keine andere Wahl gelassen hatte, zu seinem Vater bekannt.
Der größte Fehler, den Du gemacht hast, lag darin, dass Du Dich auf das dumme Gequatsche einiger am Verfahren beteiligter Professionen eingelassen und die Dir empfohlen hatten, zunächst auf Umgang zu verzichten, damit das Kind zur Ruhe kommt.
Mütter -das haben viele Väter noch immer nicht kapiert (oder sie weigern sich einfach nur, das zur Kenntnis zu nehmen)- nutzen dass aus: gnadenlos.
Jedenfalls solche Mütter, denen man von vornherein einen Umgang 'abkämpfen' muss.
Deswegen ist es auch grottenfalsch, in derartigen Verfahren immer wieder erneut an die Mutter heranzutreten, dann zum JA zu kriechen um dann endlich wieder beim FamGericht zu landen. Das wird auch nicht dadurch richtiger, indem man diesem unsinnigen Verhalten einen Namen gibt und es dadurch zu 'adeln' versucht.
In derartigen Konfliktsituationen ist nicht (mehr) Ansprechpartner die KreidekreisMutter oder ein sie unterstützendes väterfeindliches JA, sondern die Justiz.
Aus meiner Sicht ist ein Zweites ebenso wichtig: die Mutter, die alle Vernunft, Gesetze und gerichtlichen Beschlüsse mißachtet, darf nicht Sieger in solchen Verfahren bleiben. Und sie darf auch keine Früchte daraus ziehen können dürfen. Sie muss stattdessen wissen -notfalls lernen- dass sie sich ihr eigenes Leben dadurch unerträglich erschwert.
Was das Schreiben der Verfahrenpflegerin angeht, sollten wir mal die Replik Deiner Anwältin abwarten. Ich halte das Schreiben dieser Assessorin für unverschämt und anmaßend. Und dass würde ich Ihr auch so schreiben.
Zitat:Diese Erziehung ist der Unterhalt für das Kind, welcher durch den erziehenden Elternteil zu erbringen ist. Erbringt er diese Leistung nicht, macht er sich nach § 170 StGB strafbar.Ein guter Ansatz!
Leider nicht ganz so einfach, wie Du das hinstellst.