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Unterhalt bei gütiger Trennung!
#15
Richtig mies wird es, wenn jemand der Helferindustrie der Ex ins
Ohr flüstert, dass ihr auf jeden Fall ein gerichtlicher Titel wegen KU zusteht.
Auch wenn KU regelmäßig und pünktlich gezahlt wurde!
Dann wird flugs die Aktivlegitimation von der Arge auf die Ex übertragen,
um doch auch gleich den TU/EU gerichtlich einzufordern. Ex bekommt ja
auf jeden Fall PKH.
Und schon ist es vorbei mit gütlichen Regelungen!
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Unterhalt bei gütiger Trennung! - von finnischerwolf - 22-02-2009, 12:13
RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von Exilierter - 22-02-2009, 12:21
RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von p__ - 22-02-2009, 12:34
RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von finnischerwolf - 22-02-2009, 12:47
RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von p__ - 22-02-2009, 12:57
RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von finnischerwolf - 22-02-2009, 13:36
RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von p__ - 22-02-2009, 13:43
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RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von blue - 22-02-2009, 15:24
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RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von Max - 22-02-2009, 15:55
RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von blue - 22-02-2009, 16:34
RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von Max - 22-02-2009, 20:11
RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von blue - 22-02-2009, 20:39
RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von p__ - 26-02-2009, 18:11
RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von p__ - 26-02-2009, 18:34
RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von blue - 26-02-2009, 20:09

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